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Gericht verurteilt Internet-Online-Shop
Anfang letzten Jahres hat STIEBEL ELTRON die Domain des Internetanbieters einer eingehenden Überprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes zum unlauteren Wettbewerb (UWG) unterzogen und war zu der Erkenntnis gekommen, dass durch die vorliegende Werbung dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten wurden. Eine Auffassung, der sich die Wettbewerbszentrale in Hamburg anschloss. Sie strebte daraufhin ein Verfahren gegen den Online-Shop an. Nach der Unterschriften-Verweigerung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung leitete die Wettbewerbszentrale eine gerichtliche Durchsetzung ein. Das Verfahren vor dem Oberlandgericht Dresden endete nun mit der Verurteilung des Internetanbieters.
„Das Urteil zeigt, dass wir Fehlverhalten im Internet nicht dulden und hinnehmen. Unser Fokus liegt darauf, den Fachvertrieb in allen Belangen zu stärken und zu unterstützen. Wir legen Wert darauf, dass hochtechnische Elektro-Produkte von geschulten Fachhandwerkspartnern geplant und installiert werden. Sie bieten dadurch nicht nur Installationssicherheit, sondern garantieren auch, dass die Erwartungshaltungen der Verbraucher voll und ganz erfüllt werden und sie nicht durch unterlassene Informationspflichten in die Irre geführt werden“, bewertet Karlheinz Reitze, Geschäftsführer STIEBEL ELTRON, das jetzt ergangene Urteil. Das Urteil wird auch in der Branche sehr positiv aufgenommen, wie Reitze bemerkt: „Wir haben viel positive Resonanz von Verbänden und Innungen erhalten.“
Quellle: Stiebel Eltron
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